„Kaum eine Facharztgruppe ausgenommen“
2010 beauftragte die Deutsche Röntgengesellschaft Frau Dr. Gabriele Moser, eine anerkannte Fachhistorikerin für Medizingeschichte, mit der Erforschung der Rolle der DRG in den Jahren 1933-1945. Die Ergebnisse werden auf dem 95. Deutschen Röntgenkongress / 7. Gemeinsamen Kongress der ÖRG und DRG in Hamburg in Form einer Ausstellung präsentiert. Ab Januar startet eine fünfteilige Serie in der RöFo, die sich mit den verschiedenen Aspekten von Radiologie und Medizin im Nationalsozialismus auseinandersetzt.
Gabriele Moser PrivatDie Rolle der Medizin und der Ärzteschaft im Dritten Reich ist sehr genau beleuchtet worden. Gibt es in ihrem Verhalten zum NS-Staat Unterschiede einzelner Facharztgruppen, oder haben sich alle gleichermaßen schuldig gemacht?
Ausgangspunkt – und immer noch ein Kernbereich der historischen Forschungen zur Medizin im Nationalsozialismus – ist ihre verbrecherische Seite: Die nach Hunderttausenden zu zählenden Opfer zwangsweiser Unfruchtbarmachung, der zehntausendfache Krankenmord und die medizinischen Experimente an Menschen, besonders in den Konzentrationslagern. Kaum eine Facharztgruppe ist davon ausgenommen, aber im Fokus der medizinhistorischen Forschung standen besonders die kriegschirurgischen Experimente im KZ Ravensbrück (Chirurgie), die Fleckfieberimpfstoffversuche in den KZ Buchenwald und Sachsenhausen (Bakteriologie, Virologie), sowie die im KZ Dachau durchgeführten luftfahrtmedizinischen und -physiologischen Humanexperimente (Physiologie, Innere Medizin). In diesem Zusammenhang muss der im Nürnberger Ärzteprozess angeklagte, jedoch freigesprochene Münchener Radiologe Prof. Dr. Georg August Weltz genannt werden. Weltz, seit 1936 im Beirat der DRG und 1938 Kongresspräsident des ersten „Großdeutschen Röntgentages“, trug als Leiter des Instituts für Luftfahrtmedizin in München die wissenschaftliche Verantwortung für die im KZ Dachau 1942 von Dr. Sigmund Rascher durchgeführten, oftmals tödlich verlaufenden Humanexperimente.
Wenig thematisiert dagegen ist immer noch der medizinische Alltag, unter den auch die Umsetzung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ fällt, das als das „biopolitische Grundgesetz“ des Nationalsozialismus gilt. Dieser Zielrichtung der Erbgesundheitspflege entsprechend, sind die Chirurgie und die Gynäkologie in der alltäglichen NS-Medizin als besonders involvierte Facharztgruppen hervorzuheben, aber nach 1936 betrifft die Umsetzung dieser biopolitischen Richtlinien auch die Röntgenologie. In Form der Unfruchtbarmachung durch Strahlenbehandlung aus rassehygienischen Gründen werden auch Strahlendiagnostiker und -therapeuten einbezogen in unethische medizinische Praktiken.
Welche Rolle spielten die Fachgesellschaften im Nationalsozialismus?
Da der medizinische Alltag im NS-Staat bislang kaum im Blickpunkt der (medizin-) historischen Forschung stand, ist bis vor wenigen Jahren auch die Rolle der Fachgesellschaften im nationalsozialistischen Wissenschafts- und Forschungssystem kaum beachtet worden. Anfang Oktober 2013 fand eine erste Fachkonferenz zu diesem Aspekt der unspektakulären alltäglichen Seite der Medizin im Nationalsozialismus statt, die versuchte, erste Forschungsansätze zusammenzutragen. Wie für andere Fachgesellschaften auch, lässt sich für die Deutsche Röntgengesellschaft festhalten, dass auch unter den Bedingungen des NS-Staates die DRG über eine durchaus wichtige Stimme bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder verfügte. Eine offensive politische Gängelung durch direkte Eingriffe von oben sollte nach Auffassung der zuständigen NSDAP-Gesundheitspolitiker ausdrücklich vermieden werden, denn die Mitarbeit der einzelnen Fachdisziplinen bei der medizinischen Versorgung der Bevölkerung zu sichern, war ein wichtiger Gesichtspunkt auch für den Bestand des NS-Staates.
Die Mitgliedschaft in der NSDAP war keine Voraussetzung für die Übernahme einer leitenden Funktion in der DRG, wie aus den Ausführungen über die beabsichtigte Neuformierung der Fachgesellschaften zu einer fachlich kompetenten, die Regierung beratenden Arbeitsgemeinschaft im Jahr 1934 hervorgeht. Im Gegensatz zu Karl Frik, der bis 1939 als Leiter der DRG fungiert hatte und nicht parteipolitisch gebunden war, hatte sich bis 1941 sein Nachfolger Werner Knothe ebenso für den Eintritt in die NSDAP entschieden wie der stellvertretende Vorsitzende Carl Hermann Lasch und die Mehrheit der Beiratsmitglieder (11 von 16) oder der DRG-Landesleiter (8 von 11). Bezüglich der Parteimitgliedschaft der DRG-Mitglieder wird hier verwiesen auf den zuverlässig recherchierten und gesicherten historischen Forschungsstand, nach dem mindestens 45 Prozent der zwischen 1936 und 1945 bei der Reichsärztekammer registrierten Ärzte Mitglieder in der NSDAP waren.
Die DRG war jedoch nicht nur eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft, sondern agierte als juristische Person im staatlichen und gesellschaftlichen Gefüge. Sie wurde daher in Fachfragen, z.B. nach der Zweckmäßigkeit der Röntgenreihenuntersuchung auf Tuberkulose, ebenso konsultiert wie bei der Festlegung der Höhe der Gebühren für die Unfruchtbarmachung durch Röntgen- oder Radiumstrahlen. Andererseits sorgte die gemeinsame Mitgliedschaft in der Fachgesellschaft für eine bessere Kommunikationsmöglichkeit unter den fachlich spezialisierten Medizinern, die im Falle der DRG sogar Kollegen einschloss, die aus NS-Deutschland vertrieben worden waren, wie das Beispiel Friedrich Dessauers zeigt.
Welche Bedeutung hatte die Radiologie bzw. die Strahlentherapie für den Nationalsozialismus?
Die Satzung der DRG in der Fassung vom Herbst 1938 beschrieb neben der Förderung, Zusammenfassung und Auswertung der wissenschaftlichen Facharbeit ausdrücklich „die Beratung und Unterstützung der Reichsärztekammer bei der Verwertung der Röntgenkunde und Strahlenforschung im Dienst der Volksgesundheit“ als eine der Aufgaben der DRG. Diese Unterstützung bezog sich nicht nur auf die individuelle, strahlendiagnostische und -therapeutische Krankenversorgung in freier Praxis und Krankenhaus, sondern auch auf „Zwecke der Volks-Hygiene bei Reihenuntersuchungen, Verhütung von Schädigungen auf dem Gebiete der Eugenik“.
Auf den Kontext der Unfruchtbarmachung aus erbpflegerischen und rassehygienischen Gründen wurde bereits hingewiesen, aber der Strahlendiagnostik im Nationalsozialismus kam ein weiterer großer Aufgabenbereich zu. Die Bekämpfung der Tuberkulose als „Volkskrankheit“ stand im Zentrum der Aufmerksamkeit der NS-Gesundheitspolitik, weil die Tuberkulose dauerhaft die Leistungsfähigkeit des einzelnen Erkrankten beeinträchtigte und zusätzlich über einen längeren Zeitraum hohe Behandlungs- und Fürsorgekosten anfielen. Während das seit den 1920er Jahren angedachte „Volksröntgenkataster“ zur Sanierung des deutschen „Volkskörpers“ dienen sollte, war das nach 1939 in den okkupierten Teilen Polens und der Sowjetunion durchgeführte ‚Massenscreening’ der dortigen einheimischen Bevölkerung konzeptionell in einen anderen Rahmen eingebunden. Die durch den von Prof. Hans Holfelder 1939 begründeten SS-Röntgensturmbann identifizierten Tuberkulosekranken sollten, weil sie als infektionsgefährlich sowohl für die Wehrmachtssoldaten wie die deutschen ‚Neu-Siedler’ betrachtet wurden, „unschädlich“ gemacht werden. Ob die Vorschläge, die von der Zwangsumsiedlung in isolierte Reservate bis zur sofortigen Erschießung durch SS-Einsatzkommandos reichten, realisiert wurden, konnte von der historischen Forschung bis zum heutigen Tage jedoch noch nicht geklärt werden.
Auf welche Quellen konnten Sie sich bei Ihrer Arbeit stützen?
In der Form eines Gesellschaftsarchivs standen Archivalien der DRG aus der NS-Zeit nicht zur Verfügung, und auch die Überlieferung der Dokumente im Deutschen Röntgen-Museum setzt erst nach dem Zweiten Weltkrieg ein. Jedoch fanden sich zufällig in einem Nachlass mehrere Mitgliederverzeichnisse der DRG, die einen Einblick in die Mitgliederstruktur während der NS-Zeit erlaubten. Nach der Entziehung der Approbation zum 30. September 1938 wurde im Dezember eine neue Mitgliederliste erstellt, in der die Namen von 159 jüdisch stigmatisierten Ärzten der insgesamt 1296 DRG-Mitglieder fehlen. Nach dem Abgleich dieser Namen mit den Eintragungen des so genannten Reichsarztregisters, in dem sämtliche Ärzte des Dritten Reiches eingetragen sein mussten, konnte die bereits vorliegende Gedenkliste erstellt werden. Für die DRG lag der Anteil der aus „rassischen Gründen“ vertriebenen Mitglieder rund 12,3 Prozent, wie im Rahmen dieser Forschungsarbeiten eruiert werden konnte.
Quelle: Staatsarchiv Hamburg, 361-6: Hochschulwesen. Dozenten- und Personalakten. IV 1307: Prof. Dr. med., Dr. h.c. Dr. h.c. Hermann Holthusen.Staatsarchiv HamburgWeiterhin wurde auf den in Form von wissenschaftlichen Zeitschriften, Lehrbüchern und anderen Fachpublikationen vorliegenden Bestand an zeitgenössischen Quellen zugegriffen, und parallel die vor allem die in den staatlichen Archiven vorgehaltene Überlieferungen der zuständigen Ministerien und Hochschulen sowie die Personalakten ausgewertet. Besonders am Beispiel des Hamburgers Hermann Holthusen ließen sich hierdurch interessante Einblicke in den wissenschaftlichen Alltag in der NS-Zeit gewinnen, die neues Licht auf die internationale Kommunikation der medizinischen Fachwelt der 1930er Jahre werfen.
Eine besondere Überlieferung stellen die Zeugenaussagen von Opfern von Humanexperimenten im KZ Auschwitz dar, die Versuchen zur Kastration durch Röntgen-Strahlen unterworfen wurden. Die Perspektive Überlebender ist in den letzten Jahren verstärkt in das Blickfeld (medizin-) historischer Forschung gerückt und, indem sie auf die Re-Personalisierung der Opfer zielt, als ein Versuch zur Ausbalancierung des bisherigen Schwerpunktes der Täterforschung in der NS-Medizin zu sehen. Einige wenige dieser Zeugenaussagen, die zum Teil die Wahrnehmung medizinisch ausgebildeter Versuchspersonen wiedergeben, sollen als neue Quellengattung in diesen Forschungskontext eingebracht und daher dokumentiert werden.
Was erwartet die Besucher der Ausstellung?
Die Ausstellung wird die bis dahin in einer Artikelserie vorliegenden Ergebnisse des Forschungsprojektes zur „Radiologie im Nationalsozialismus“ vertiefen und kontextualisieren. Da die medizinwissenschaftliche und technologische Entwicklung der Strahlendiagnostik und -therapie zuletzt anlässlich des 100. Jahrestages der Gründung der DRG bereits in Buchform vorgelegt wurde, wird sich die Ausstellung auf die Erhellung der ‚blinden Flecken’ der Geschichte der Radiologie im Nationalsozialismus konzentrieren.
Der Historiker Thomas Stamm-Kuhlmann hat am Beispiel des Gedenkortes Peenemünde, an dem die deutsche Raketenentwicklung untrennbar mit elenden Lebens- und Sterbebedingungen von Zwangsarbeitern verknüpft war und bleibt, das darzustellende Dilemma pointiert zusammengefasst unter dem Titel „Der Glanz der Technik und der Schatten der Erinnerung“.
An Medien werden nicht nur Porträtfotografien und biografische Dokumente gezeigt, sondern grafisch aufgearbeitete Archivalien und wichtige Publikationen sollen den historischen Rahmen illustrieren, in dem Radiologie im Nationalsozialismus wissenschaftlich erforscht, gelehrt und praktiziert wurde. Auch andere Medien kommen zum Einsatz: Im „Deutschen Rundfunkarchiv“ Audioquellen recherchiert werden, die verschiedene Aspekte der Geschichte der Radiologie in Hörfunkbearbeitung wiedergeben, aber auch Filmproduktionen der NS-Zeit können im Rahmen der Ausstellung auf dem Deutschen Röntgenkongress 2014 gezeigt werden.